Am 02.03.12 hat der Deutsche Bundestag die Button-Lösung zum Schutz für Verbraucher im Internet verabschiedet. Innerhalb einer Dreimonats-Frist müssen Internethändler den Button/Text modifizieren, welcher die Bestellung auslöst. Wir empfehlen bez. § 312g Abs. 3 BGB „Zahlungspflichtig bestellen“. Der gleiche Absatz schließt andere Formulierungen nicht aus, sodass "kaufen" unserer Meinung nach auch zu vertreten ist. Die Umsetzung muss bis zum 1.06.12 erfolgen.