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Was sollte/darf in Ihren AGB nicht fehlen ?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht für die Angabe von AGB. Ein Muss sind Widerrufsbelehrung und Impressum. Es empfiehlt sich jedoch in den AGB z.B. den Vertragsabschluss zu klar zu definieren. Wir empfehlen, dass der Vertragsabschluss erst mit der Auslieferung der Ware zu Stande kommt.
Warum ?
Stellen Sie sich vor, Sie aktuallisieren Preise und verschreiben sich. Geben anstatt EUR 100.- EUR 1,00 an und einer Ihrer Kunden bestellt 1000 Artikel. Sie wären rechtlich gezwungen die Ware zu diesen Konditionen zu liefern. Der Schaden in diesem Beispiel beläuft sich dann auf EUR 99.000.- ohne weitere Kosten für Rechtsberatung oder rechtlichen Beistand, der sich grundsätzlich aus dem Streitwert ergibt !!!







